ESG steht für die Bereiche Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Damit ist das verantwortungsvolle Handeln eines Unternehmens gemeint: Maßnahmen für den Umweltschutz, die Berücksichtigung menschlicher Bedürfnisse und eine nachhaltige Unternehmensführung.
Umweltkriterien beziehen sich auf die Auswirkungen der Immobilien auf die Umwelt. Dies beinhaltet die Reduzierung des Energieverbrauchs, die Verringerung der Treibhausgasemissionen und die Emissionskontrolle. Umweltkriterien können auch die Reduzierung von Abfällen, die nachhaltige Nutzung von Ressourcen und die Förderung der Biodiversität umfassen.
In der Immobilienwirtschaft können Umweltkriterien durch eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt werden, wie zum Beispiel die Verwendung von energiesparenden Technologien, der Einsatz von erneuerbaren Energien und die Reduzierung des Abfalls durch Recycling. Auch die Förderung von grünen Dächern und Fassaden, die Erhaltung von Grünflächen und die Schaffung von Fahrradstellplätzen und öffentlichen Verkehrsmitteln sind wichtige Faktoren, um die Umweltbelastung durch Immobilien zu reduzieren.
Soziale Kriterien beziehen sich auf die Auswirkungen von Immobilien auf die Menschen, die darin arbeiten, leben oder sie nutzen. Soziale Kriterien können die Förderung von Arbeitsplatzsicherheit und -gesundheit, die Verbesserung der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen und die Förderung der Gemeinwesenbildung umfassen.
In der Immobilienwirtschaft können soziale Kriterien durch eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt werden, wie zum Beispiel die Förderung von Gemeinschaftsveranstaltungen und die Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen. Auch die Schaffung von barrierefreien Zugängen und die Einrichtung von Ruheräumen können dazu beitragen, dass sich die Menschen in den Immobilien wohlfühlen.
Governance-Kriterien beziehen sich auf die Art und Weise, wie Immobilien verwaltet und kontrolliert werden. Governance-Kriterien können die Förderung von Transparenz, Integrität und Verantwortlichkeit umfassen. Auch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Überwachung von Risiken können wichtige Faktoren sein, um eine gute Governance zu gewährleisten.
In der Immobilienwirtschaft können Governance-Kriterien durch eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt werden, wie zum Beispiel die Einrichtung von Compliance-Systemen, die Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Einführung von internen Kontrollsystemen. Auch die Durchführung von regelmäßigen Risikobewertungen und die Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen können dazu beitragen, eine gute Governance zu gewährleisten.
Unabhängig von welcher Branche gesprochen wird: Die ESG Kriterien können auf jedes Unternehmen quer durch alle Tätigkeitsbereiche angewandt werden.
Über die ESG Kriterien soll die Nachhaltigkeit eines Unternehmens und dessen Beitrag zur Gesellschaft abgebildet werden. Ein ähnliches Konzept ist Corporate Social Responsibility. Diese bezieht sich jedoch oft mehr auf das Image eines Unternehmens, während ESG ein ganzheitlicher Ansatz ist.
Ziel der Europäischen Union ist es, bis 2050 klimaneutral zu sein. Hierfür hat die EU die sogenannte EU-Taxonomie-Verordnung erlassen.
Die EU-Taxonomie-Verordung im Überblick
Seit 2020 unterliegen alle Finanzmarktteilnehmer sowie andere kapitalmarktorientierte Betriebe der EU-Taxonomie-Verordnung. Diese stellt einen Kriterienkatalog bereit, der klar und einheitlich definiert, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten und Investitionen als nachhaltig gelten.
Neben dem Erreichen der Klimaziele will die EU damit auch das Risiko von Greenwashing senken. Deshalb müssen betroffene Betriebe verpflichtend alle taxonomierelevanten Investitionen offenlegen. Das hat direkte Auswirkungen auf die Immobilien- und Baubranche: Nachhaltige, ESG-konforme Investitionsobjekte sind extrem gefragt, während Projekte ohne ESG Strategie künftig keine Anleger mehr finden werden. Bei einer Investitionssumme, die sich gerade bei Großprojekten oft im Millionen- bis Milliardenbereich bewegt, bedeutet dies herbe Verluste.
Die ESG Kriterien sind mittlerweile für die Investoren- und Anlegersuche ein hochrelevanter Faktor. Das soll allerdings nicht heißen, dass private Anleger keinen Wert auf nachhaltige Immobilien legen: hier werden ESG-konforme Objekte ebenfalls immer beliebter. Zudem wird die EU-Taxonomie-Verordnung in den nächsten Jahren auf noch mehr Betriebe und Branchen ausgeweitet.